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Unsere Steuerkanzlei am Standort in Neuhofen bietet einen individuellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Wir unterstützen Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei gehören Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu den Schwerpunkten.

Sachliche Steuerberatung und Unterstützung
für Unternehmensgründer

Je nach persönlicher Sachlage geht es dabei um sehr unterschiedliche Anforderungen und Komplexitätsgrade. Die gründliche Analyse des Sachverhalts sowie die Berücksichtigung der kaufmännischen Ziele bzw. der persönlichen Vorgaben der einzelnen Mandanten bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung. Die Mandaten werden von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut.

  • Rückrufgarantie

    Erreicht man uns einmal nicht, erfolgt der Rückruf spätestens am nächsten Werktag.
  • Termingarantie

    Auf Wunsch vergeben wir in dringenden Fällen Besprechungstermin binnen 3 Werktagen.
  • Preistransparenz

    Klare und transparente Preise! Im gemeinsamen Gespräch legen wir die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kunden vor dem ersten Tätigwerden fest. Wir arbeiten mit einem festen Leistungsverzeichnis. Im Erstgespräch erfolgt die Kalkulation der voraussichtlichen Investitionskosten abhängig von den gewählten Leistungen. Mit uns gibt es Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen.

Wir richten unseren Fokus verstärkt auf digitale Zusammenarbeit.

Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026

Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00

Digitale Steuerbescheide

Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme

Rechtskreistrennung entfällt ab 2026

Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen

Fehler vermeiden bei der Gewinnermittlung

Buchführungsfehler vermeiden und auf ordnungsgemäße Buchführungsbelege achten

Vermögensverluste aus Trickbetrug

Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen

Ausländische SV-Globalbeiträge

BMF veröffentlicht Aufteilungsprozentsätze ab 2026

Steuerfahndungsstatistik

2024 über 50.000 Strafverfahren und 5.900 Bußgeldverfahren

Vervielfältiger 2026

Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026

Ziehen Sie einen Vorteil aus dem Serviceangebot
unserer Steuerkanzlei in Neuhofen

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