Seitenbereiche
Inhalt

Unsere Steuerkanzlei am Standort in Neuhofen bietet einen individuellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Wir unterstützen Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei gehören Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu den Schwerpunkten.

Sachliche Steuerberatung und Unterstützung
für Unternehmensgründer

Je nach persönlicher Sachlage geht es dabei um sehr unterschiedliche Anforderungen und Komplexitätsgrade. Die gründliche Analyse des Sachverhalts sowie die Berücksichtigung der kaufmännischen Ziele bzw. der persönlichen Vorgaben der einzelnen Mandanten bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung. Die Mandaten werden von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut.

  • Rückrufgarantie

    Erreicht man uns einmal nicht, erfolgt der Rückruf spätestens am nächsten Werktag.
  • Termingarantie

    Auf Wunsch vergeben wir in dringenden Fällen Besprechungstermin binnen 3 Werktagen.
  • Preistransparenz

    Klare und transparente Preise! Im gemeinsamen Gespräch legen wir die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kunden vor dem ersten Tätigwerden fest. Wir arbeiten mit einem festen Leistungsverzeichnis. Im Erstgespräch erfolgt die Kalkulation der voraussichtlichen Investitionskosten abhängig von den gewählten Leistungen. Mit uns gibt es Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen.

Wir richten unseren Fokus verstärkt auf digitale Zusammenarbeit.

Steueränderungsgesetz 2025

Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen

Kurzarbeitergeld 2026

Gesetzgeber verlängert Bezugsdauer abermals auf 24 Monate

Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung

Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung

Steuererklärungspflichten

Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung

Aktivrente

Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner

Auslandsreisepauschalen 2026

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland

Grundsteuer verfassungsgemäß

Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahrens

Neue Streitwertgrenzen 2026

Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf € 10.000,00

Ziehen Sie einen Vorteil aus dem Serviceangebot
unserer Steuerkanzlei in Neuhofen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.