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Unsere Steuerkanzlei am Standort in Neuhofen bietet einen individuellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Wir unterstützen Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei gehören Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu den Schwerpunkten.

Sachliche Steuerberatung und Unterstützung
für Unternehmensgründer

Je nach persönlicher Sachlage geht es dabei um sehr unterschiedliche Anforderungen und Komplexitätsgrade. Die gründliche Analyse des Sachverhalts sowie die Berücksichtigung der kaufmännischen Ziele bzw. der persönlichen Vorgaben der einzelnen Mandanten bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung. Die Mandaten werden von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut.

  • Rückrufgarantie

    Erreicht man uns einmal nicht, erfolgt der Rückruf spätestens am nächsten Werktag.
  • Termingarantie

    Auf Wunsch vergeben wir in dringenden Fällen Besprechungstermin binnen 3 Werktagen.
  • Preistransparenz

    Klare und transparente Preise! Im gemeinsamen Gespräch legen wir die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kunden vor dem ersten Tätigwerden fest. Wir arbeiten mit einem festen Leistungsverzeichnis. Im Erstgespräch erfolgt die Kalkulation der voraussichtlichen Investitionskosten abhängig von den gewählten Leistungen. Mit uns gibt es Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen.

Wir richten unseren Fokus verstärkt auf digitale Zusammenarbeit.

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus

Erbschaftsteuerstatistik

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt

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unserer Steuerkanzlei in Neuhofen

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