Seitenbereiche
Inhalt

Unsere Steuerkanzlei am Standort in Neuhofen bietet einen individuellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Wir unterstützen Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, kleine und mittelständische Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dabei gehören Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu den Schwerpunkten.

Sachliche Steuerberatung und Unterstützung
für Unternehmensgründer

Je nach persönlicher Sachlage geht es dabei um sehr unterschiedliche Anforderungen und Komplexitätsgrade. Die gründliche Analyse des Sachverhalts sowie die Berücksichtigung der kaufmännischen Ziele bzw. der persönlichen Vorgaben der einzelnen Mandanten bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Beratung. Die Mandaten werden von einem festen Ansprechpartner persönlich betreut.

  • Rückrufgarantie

    Erreicht man uns einmal nicht, erfolgt der Rückruf spätestens am nächsten Werktag.
  • Termingarantie

    Auf Wunsch vergeben wir in dringenden Fällen Besprechungstermin binnen 3 Werktagen.
  • Preistransparenz

    Klare und transparente Preise! Im gemeinsamen Gespräch legen wir die voraussichtlichen Investitionskosten für den Kunden vor dem ersten Tätigwerden fest. Wir arbeiten mit einem festen Leistungsverzeichnis. Im Erstgespräch erfolgt die Kalkulation der voraussichtlichen Investitionskosten abhängig von den gewählten Leistungen. Mit uns gibt es Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen.

Wir richten unseren Fokus verstärkt auf digitale Zusammenarbeit.

Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

Zuwendungen an Mitarbeiter während der Fußball-WM richtig buchen

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Aufgabe der Vermietungsabsicht bei Veräußerung

Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2026

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen

Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung

Sonderausgabenabzug für Ausbildungs- und Studienkosten

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

Anhängiges BFH-Verfahren zum Begriff „Einkunftsteile“ i. S. der Rückfallklausel § 50d EStG

Versagung des Ausgabenabzugs in Zweifelsfällen

Wenn der Betriebsprüfer auf § 160 Abgabenordnung zurückgreift

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Bundesregierung setzt Vergesellschaftungsbestreben von Wohnungen Grenzen

Ziehen Sie einen Vorteil aus dem Serviceangebot
unserer Steuerkanzlei in Neuhofen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.