Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Gesetzentwurf  

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will mit dem am 13.6.2025 veröffentlichten Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ die elektronische Unterzeichnung von Urkunden ermöglichen. Urkunden sollen künftig mittels eines Unterschriftenpads oder durch qualifizierte elektronische Signatur oder Touchscreen unterzeichnet werden können. Der Gesetzentwurf kann auf der Webseite des BMJV als PDF-Dokument downgeloadet werden unter
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Elektronische_Praesenzbeurkundung.html?nn=17134.

Verhinderung von Medienbrüchen

Das BMJV will damit sogenannte „Medienbrüche“ verhindern. Diese entstehen dadurch, dass die Urkunden im Regelfall bereits elektronisch entworfen und vorweg an die Beteiligten zur Ansicht versandt werden, jedoch im Beurkundungstermin dann zur Unterschrift auf Papier wieder ausgedruckt werden müssen. Sodann müssen die Papierausdrucke nach Unterschrift und Vollzug zur Archivierung wieder eingescannt werden. Dies soll künftig entfallen.

Beglaubigungen

Auch für Beglaubigungen sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen vor. So sollen elektronische Unterschriften beglaubigt werden können, die per Unterschriftenpad oder Touchscreen erfolgt sind.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: katja - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfer trieben in 2024 Mehrsteuern von € 1,63 Mrd. ein

Mikromezzaninfonds

Bundesregierung legt Mikromezzaninfonds III auf

Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf

Faire Verbraucherverträge

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen.

Musterfeststellungsklage

Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.