Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Lebenslängliche Nutzungen oder Leistungen

Steuerliche Kapitalwerte für lebenslange Nutzungen und Leistungen sind im Regelfall im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen gegen Nießbrauch zu berechnen. Die Ermittlung erfolgt aus dem jeweiligen Jahreswert, multipliziert mit einem bestimmten Kapitalwertfaktor. Die Kapitalwertfaktoren werden alljährlich neu ermittelt und an die jeweils geltenden Sterbetafeln des Vorjahres angepasst. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium die maßgeblichen Vervielfältiger mit Schreiben vom 21.10.2025 (IV D 4 - S 3104/00002/013/003) bekannt gegeben. Die Daten basieren auf der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes.

Veränderungen

Gegenüber dem Vorjahr ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern und Frauen leicht gestiegen (z. B. 60-jährige Männer = 21,58 Jahre gegenüber 21,34 Jahre in 2025 und z. B. 60-jährige Frauen = 25,19 Jahre gegenüber 25,03 Jahre in 2025).

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: jendralbiribiri - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Ausländische SV-Globalbeiträge

BMF veröffentlicht Aufteilungsprozentsätze ab 2026

Einspruchsstatistik 2024

BMF Monatsbericht September 2025

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen

Automatischer Informationsaustausch

Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden

Investitionssofortprogramm

Neue Bundesregierung plant Steuerentlastungen für die Wirtschaft

Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger

Intensive Mitwirkungspflicht der Krypto-Anleger bei der steuerlichen Gewinnermittlung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.