Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Aktuelle Änderungen

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat die alte Ampel-Regierung noch kurz vor den Neuwahlen die „Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien“ in das Bundesgesetzblatt gebracht (BGBl 2025 I Nr. 13 v. 20.1.2025). Der neue Verordnungstext enthält eine umfassende Neufassung des § 6 Abs. 1 der Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien 2020. Die Vorschrift regelt die Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität und gilt für Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder auch Steuerberater. Die Neufassung sieht u. a. vor, dass eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit erstattet werden muss, wenn der Kaufpreis einer Immobilie „um mehr als 25 % von dem tatsächlichen Verkehrswert des Geschäftsgegenstandes abweicht“. Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht dann, wenn die Wertdifferenz „auf einer dem Verpflichteten offengelegten unentgeltlichen Zuwendung beruht“.

Problematik in der Praxis

Nach der neuen Rechtslage müsste beim Verkauf einer Immobilie, die ursprünglich für € 1 Mio. angeboten und geschätzt war und für € 740.000,00 verkauft wird (Preisreduzierung mehr als 25 %), eine Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet werden. Höhere Preisschwankungen sind jedoch in der freien Marktwirtschaft üblich und auch zulässig. Es bleibt abzuwarten, wie die FIU künftig auf solche Verdachtsanzeigen reagiert.

Stand: 27. April 2025

Bild: Ruslan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Handwerkerleistungen für Schweiz-Immobilien

Finanzgericht Köln bejaht Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen in einem Haushalt in der Schweiz

Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate

Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften

Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024

Immobilienerwerb Kanada

EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien

Insolvenzgeldumlage 2024

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.