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Schwarzarbeit

Mit dem neuen Entwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ kommt die Bundesregierung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, die Zollverwaltung moderner und digitaler aufzustellen. Der Schwerpunkt der Gesetzesinitiative liegt daher in der Schaffung einer Grundlage für einen risikoorientierten Prüfansatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese soll künftig durch einen automatisierten Datenabgleich effektiver arbeiten können und große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten und daraus eine Risikobewertung ableiten können.

Friseur- und Kosmetikgewerbe

Stärker ins Visier der Fahnderinnen und Fahnder dürften künftig das Friseur- und Kosmetikgewerbe treten. Diese sollen nämlich in den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen mitaufgenommen werden.

Bessere Strafverfolgung

Mit dem neuen Gesetz soll auch eine bessere Strafverfolgung umgesetzt werden. So soll die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessert werden. Das Gesetz soll ferner eine effektivere Verfolgung und Ahndung des Herstellens und Inverkehrbringens von unrichtigen Belegen (§ 9 Schwarzarbeitsgesetz-SchwarzArbG) ermöglichen.

Stand: 26. August 2025

Bild: Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

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