Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Elster-Portal

„Elster“ ist das elektronische Portal der Finanzverwaltung zur Erstellung und Abgabe elektronischer Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für den Bezug von Formularen aller Art. Die Vorgängerversion, „ElsterFormular“ bezeichnet, stellt die Finanzverwaltung zum Jahresende ein. Steuerpflichtige können dieses Portal letztmalig in diesem Jahr für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 nutzen. Laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020) sowie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Nutzer des alten ElsterFormular-Portals sollten daher umgehend auf „Mein Elster“ (www.elster.de) umstellen.

Datenexport

Steuerpflichtige, die bislang noch „ElsterFormular“ nutzen, können ihre Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software exportieren. Damit müssen die bereits in „ElsterFormular“ erfassten Angaben nicht mehr neu in „Mein Elster“ eingegeben werden. Der Datenexport kann mit dem Menüpunkt „Export“ durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu Infovideos zur Verfügung unter www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Stand: 30. März 2020

Bild: everythingpossible - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

International: Pauschalsteuer bei beschränkter Steuerpflicht

Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Steuererklärung mit okElster-App

Finanzbehörden treiben Digitalisierung für Steuererklärungen voran

Schnelle und langsame Finanzämter

Schnellstes und langsamstes Finanzamt liegen in Hessen

Steuererklärungspflichten

Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung

Vermögensverluste aus Trickbetrug

Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.