Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Steueroasen-Abwehrgesetz

Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (vom 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2056) will der Gesetzgeber gegen Intransparenz bestimmter ausländischer Staaten sowie gegen unfairen Steuerwettbewerb vorgehen. Hierzu stellt das Gesetz der Finanzverwaltung rechtliche Mittel gegen nicht kooperative Staaten zur Verfügung.

Intransparente Staaten

Welche ausländischen Staaten als „nicht kooperativ“ eingestuft werden müssen, regelt § 4 des Gesetzes. Namentlich genannt sind diese Staaten in der Steueroasen-Abwehrverordnung, die Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium regelmäßig aktualisieren.

Anpassung der Staatenliste

In der letzten aktualisierten Verordnung wurde die Anzahl nicht kooperativer Staaten (sogenannte Nullsatzjurisdiktionen, die keine Körperschaftsteuer oder eine Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von null erheben) auf 12 Staaten erweitert. Anguilla, Bahamas sowie die Turks- und Caicosinseln wurden neu auf die EU-Liste aufgenommen. Damit treten die in Abschnitt 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes genannten Maßnahmen auch für diese Länder in Kraft. Unter anderem gilt in Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sowie ein generelles Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot. 

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Pormezz - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung

Lohnsteuer-Hinweise 2024

Überblick über die Lohnsteuer-Neuerungen 2024

Höhere Mitgliedsbeiträge

Finanzverwaltung erhöht Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine

Kassen-Nachschau

Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung

Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024

Baupreisindices 2024

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.