Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktualisiertes Schreiben zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung veröffentlicht (Schreiben vom 6.4.2022 - IV C 8 - S 2285/19/10002 :001). Unverändert setzt die Finanzverwaltung eine Unterhaltsberechtigung des im Ausland wohnhaften Unterhaltsempfängers voraus (Randnummer (Rn.) 1 BMF-Schreiben, § 33a Abs. 1 Satz 1 und 6 Einkommensteuergesetz/EStG).

Nicht zu berücksichtigende Unterhaltsempfänger

Nach Rn. 2 des BMF-Schreibens können Unterhaltszahlungen an ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht, nicht berücksichtigt werden. Kein Steuerabzug kommt ebenfalls in Betracht für Geldleistungen an nicht dauernd getrennt lebende und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten des Steuerpflichtigen, an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder an nicht nach deutschem Recht unterhaltsberechtigte Personen.

Beweislasten

Die Beweislast für die Abzugsberechtigung von Leistungen an ausländische Empfänger trägt nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) der Unterhaltsleistende, welcher die Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen möchte. Einzelheiten zu den Nachweismöglichkeiten enthält das Schreiben in den Rn 13 ff.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: zeralein - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Auslandspauschalen 2024

Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen veröffentlich

Begründung einer Betriebsstätte

Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie

Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland

Geldtransfers ins Ausland

Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten

Auslandspauschalen 2023

Die Finanzverwaltung hat für 2023 neue Auslandspauschalen veröffentlicht

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.