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Paket für Bürokratieerleichterungen

Die Bundesregierung hat im April 2021 ein umfangreiches Paket für weitere Bürokratieerleichterungen geschnürt. Das Maßnahmenpaket umfasst im Wesentlichen die Punkte Entlastung und Stärkung der Unternehmen und der Bürger sowie Verbesserungen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Die wesentlichen Punkte für Unternehmen

Unternehmen sollen u. a. durch Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten, durch die schnellere Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzbehörden und durch zeitnahe Betriebsprüfungen entlastet werden. Darüber hinaus sollen Abfragen inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vereinfacht werden. Bei den Kranken- und Mutterschutz-Umlagen (U1/U2) soll es Vereinheitlichungen geben.

Maßnahmenpaket im Internet abrufbar

Eine Übersicht über die kompletten 22 Maßnahmen findet sich auf der der Homepage der Bundesregierung.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: StockPhotoPro - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

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