Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Bundesrat

Eigentlich hätten mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw. gewährleistet. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Dies ist nun im Bundesrat gescheitert.

Wie es weiter geht

Geplant ist alternativ die Schaffung von gesonderten internen Anlaufstellen zur Entgegennahme anonymer Hinweise. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: makibestphoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

eRechnungen für Unternehmer

Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Personengesellschaftsrecht 2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft

Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer

Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.