Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Über 3,3 Mio. Einsprüche

Das Bundesfinanzministerium hat im zweiten Halbjahr 2021 die Statistik über die Einspruchsbearbeitungen in den Finanzämtern im Jahr 2020 veröffentlicht. Insgesamt haben 3.336.237 Steuerzahler Einsprüche gegen Verwaltungsakte eingelegt.

66 Prozent durch Abhilfe erledigt

Von den über 3 Mio. Einsprüchen wurden mehr als 2 Mio. (entspricht 66 %) durch Abhilfe erledigt. Das heißt, dass knapp zwei Drittel der Einsprüche auf Fehlern der Finanzverwaltung basierten und deshalb begründet waren. Knapp 20 % der Einsprüche (genau 628.524 Fälle) wurden zurückgenommen. Nur 13 % aller Fälle (genau 409.261 Fälle) gingen an die Rechtsbehelfsstelle und endeten mit einer Entscheidung oder Teilentscheidung.

Über 2,7 Mio. Einsprüche sind unerledigt oder ruhen

Zum Jahresende 2020 belief sich die Zahl der unerledigten und ruhenden Einsprüche auf über 2,7 Mio. Fälle. Die Anzahl der Steuerzahler, die nach einem abgelehnten Einspruch Klage erhoben, belief sich lediglich auf 59.774 Fälle oder auf 1,9 % der insgesamt erledigten Einsprüche.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©vegefox.com/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Investitionssofortprogramm

Neue Bundesregierung plant Steuerentlastungen für die Wirtschaft

Grundsteueraufkommen

Statistisches Bundesamt veröffentlicht Daten zum Grundsteueraufkommen

Vervielfältiger für 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen

Einspruchsstatistik 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht neueste Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023

Forderungen abschreiben

Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt

Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht

BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.