Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Kurzarbeitergeldverordnung

Die Bundesregierung hat vor Kurzem die „Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die bisher geltenden Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum 31.12.2021 fortgelten. Darüber hinaus verzichten die Arbeitsagenturen bis Jahresende auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Den erleichterten Zugang können alle Betriebe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Das heißt, auch Betriebe, die nach dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese Sonderregelung in Anspruch nehmen.

Sozialversicherungsbeiträge

Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen zur vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021. Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge auch dann erstattet, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30.9.2021 begonnen worden ist.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Eigens/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024

Sachbezugswerte 2024

Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten

Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023

Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit

Vervielfältiger 2023

Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.