Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Pauschalbewertung

Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem unentgeltlich überlassenen Betriebs-Pkw muss der Arbeitgeber 0,03 % des Listenpreises des Pkw für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Pauschalbewertung kommt zur pauschalen 1-%-Regelung für die private Nutzung des Pkw hinzu. Der Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer diese Anzahl der Fahrten auch tatsächlich durchführt.

Einzelbewertung

Erklärt der Arbeitnehmer schriftlich, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat, kann alternativ auch eine Einzelbewertung erfolgen. In diesem Fall können alternativ 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für höchstens 180 Tage im Jahr versteuert werden. Eine Einzelbewertung lohnt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte an weniger als 180 Tagen im Jahr aufsucht.

Unterjähriger Wechsel

Bislang erkannte die Finanzverwaltung einen unterjährigen Wechsel von der Pauschalbewertung zur Einzelbewertung nicht an. Das änderte sich mit dem BMF-Schreiben vom 3.3.2022 (IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 BStBl 2022 I S. 232). Nach Tz.13 Buchst. f ist eine „rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der 0,03-%-Regelung zur Einzelbewertung oder umgekehrt für das gesamte Kalenderjahr) … im laufenden Kalenderjahr und vor Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung jedoch grundsätzlich … möglich“. Der Arbeitnehmer kann auch „einheitlich für alle ihm überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeuge“ im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das gesamte Kalenderjahr zur Einzelbewertung wechseln (BMF-Schreiben Tz. 13 Buchst. g).

Stand: 27. September 2022

Bild: luckybusiness - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Steuergestaltungen mit Mobiltelefonen

Wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können

Lohnsteuerbescheinigungen 2023

Arbeitgeber müssen seit Januar die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer auf Lohnsteuerbescheinigung erfassen

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Reinvestitionsfristen erneut verlängert

Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung

EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

Neun-Euro-Ticket

Was hinsichtlich der Arbeitgeberzuschüsse steuerlich zu beachten ist, regelt ein neues BMF-Schreiben.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.