Seitenbereiche
Inhalt
/steuernews/

Bekanntgabe

Ein Steuerverwaltungsakt (u. a. Steuerbescheid) wird erst wirksam, wenn er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird, bekannt gegeben wird (§ 122 Abs. 1 Abgabenordnung/AO). Wird ein (schriftlicher) Steuerverwaltungsakt einem inländischen Adressat auf dem Postweg übermittelt, gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO). Für postalische Übermittlungen im Ausland gilt eine Frist von einem Monat. Der Zugangszeitpunkt ist im Streitfall von der Finanzbehörde nachzuweisen.

Private Postdienstleister

Das Finanzgericht (FG) Münster hat jetzt mit Urteil vom 15.5.2019 (Az. 13 K 3280/18 Kg) entschieden, dass die dreitägige Zugangsfiktion bei der Übersendung eines Verwaltungsaktes (im Streitfall handelte es sich um eine Einspruchsentscheidung der Familienkasse) nicht gilt, wenn ein privater Postdienstleister beauftragt wurde, der zur Briefbeförderung einen weiteren Subunternehmer zwischenschaltet. Dem Urteil ging ein Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) voraus (vom 14.6.2018, Az. III R 27/17). Der BFH hatte in diesem Bescheid die 3-Tage-Bekanntgabefiktion bei privaten Postzustelldienstleistern in Frage gestellt und an das FG Münster zurückverwiesen.

Fazit

Unter Berufung auf dieses Urteil können ggf. auch nach Verstreichen der Monatsfrist noch Rechtsmittel eingelegt werden. Denn die Einspruchsfrist bei Steuerbescheiden beträgt genau einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Stand: 27. August 2019

Bild: gzorgz - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir als Ihr Steuerberater in Neuhofen bieten Ihnen individuellen Service in den Gebieten der Steuerberatung und Gründungsberatung. Sie haben Fragen zu unseren Newsbeiträgen oder Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Kanzlei Vorderpfalz Schellerhoff

Weitere Artikel zu diesem Thema

Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?

Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick

Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?

Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick

Förderung der Elektromobilität

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Badrenovierung

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?

Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Keine Bindungswirkung für Kommunen

Deutschland ist zweithöchstes Steuerland

Deutschlands Steuerquote ist seit dem Jahr 2005 von 19,6 % auf 22,8 % (im Jahr 2018) angestiegen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.